Aktuelles: Vellberger Tennisclub

Seitenbereiche

Werde Teil von uns Und werde Mitglied
Wenn auch Du Lust auf den geilsten Sport der Welt hast, dann bist Du bei uns genau richtig. Hier findest Du alle Infos!
Anzeigen
Unterstütze uns und werde Sponsor
Hier findest Du alle Informationen, wie auch Du zu unserem "Netzwerk neben dem Platz" gehören kannst.
Mehr erfahren

Aktuelle Corona-Infos zum Spielbetrieb

Artikel vom 09.04.2022

Hier findest Du die aktuellen Corona-Regelungen (nach den gültigen Corona-Verordnungen) sowie die Corona Schutzmaßnahmen, Verhaltensempfehlungen und das Hygienekonzept.

Wir bitten Dich diese einzuhalten und dadurch Dich und andere zu schützen und dazu beizutragen, dass der Tennissport trotz Corona ausgeübt werden darf.

Update vom 8. April 2022

Die neue Tennissaison steht vor der Tür und es gibt dezeit keine besonderen Regelungen im Bezug auf die Nutzung der Tennisplätze und der Anlage. Dennoch haben wir zum Schutz von uns allen einige Verhaltensempfehlungen für Euch in unserem Hygienekonzept zusammengestellt.

Update vom 18. August 2021

Seit 16. August 2021 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Die Inzidenzwerte spielen keine Rolle mehr. Beim Tennissport im Freien gibt es keine Einschränkungen mehr. Die Nutzung der Umkleiden, Duschen und des Clubhauses ist nur noch mit einem Nachweis über eine vollständige Impfung, eine Genesung oder einen negativen Testnachweis (nicht älter wie 24h) gestattet. Bitte beachtet dazu die Corona Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, welche unbedingt zu beachten sind.

Außerdem ist es ab sofort auch möglich über die Luca-App bei uns einzuchecken. Die abzuscannenden QR-Codes hängen sichtbar im Clubhaus aus.

Update vom 28. Juni 2021

Seit 28. Juni gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Diese beinhaltet weitere Lockerungen für den Tennissport. Die Regelungen findest Du in den Corona Schutzmaßnhamen und Verhaltensregeln, welche unbedingt zu beachten sind. Informiere Dich bitte außerdem regelmäßig über die aktuell gültigen Inzidenzwerte, damit die Regelungen der jeweiligen Inzidenzstufen eingehalten werden. Diese werden auf der Homepage des Landratsamts Schwäbisch Hall veröffentlicht.

Update vom 11. Juni 2021

Der Landkreis Schwäbisch Hall hat ab 11. Juni die Inzidenz von unter 35 öfffentlich festgestellt. Demnach entfällt die Nachweispflicht eines negativen Corona-Tests oder eines Impf- oder Genesenennachweises für das Betreten der Anlage.

Bitte beachtet auch weiterhin die Corona Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln.

Update vom 9. Juni 2021

Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und der am 8. Juni vom Landkreis Schwäbisch Hall öffentlich festgerstellten Inzidenz von unter 50 gelten ab dem 9. Juni folgende Regelungen:

  • Ab sofort benötigt jede Person (egal ob Spieler:in, Besucher:in, Zuschauer:in etc.), die die Tennisanlage betritt einen tagesaktuellen Corona-Test oder einen Nachweis über eine Impfung oder Genesung. Dies gilt somit auch für das Einzelspiel.
  • Umkleiden und Duschen dürfen ab sofort geöffnet werden. Es gilt in den Räumlichkeiten ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Damit dieser eingehalten wird, beschränken wir die Nutzung der Umkleideräume auf maximal 2 Personen gleichzeitig. Der Aufenthalt in den Umkleiden und Duschen ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
  • Im gesamten Clubhaus und somit auch in den Umkleiden und Toiletten gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Maske (FFP2-Maske oder OP-Maske). Zum Duschen darf die Maske natürlich abgenommen werden.

Wir bitten Euch die o.g. Vorgaben - insbesondere die Regelungen bzgl. der Corona-Tests - einzuhalten.

Bitte beachtet auch weiterhin die Corona Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln.

Update vom 2. Juni 2021

Seit 2. Juni 2021 gilt im Landkreis Schwäbisch Hall der Öffnungsschritt 1. Dies bedeutet für den Tennissport folgende Regelnungen:

Allgemein:
Es dürfen alle Tennisplätze im Freien mit maximal 20 Personen je Tennisplatz bespielt werden.

Einzel:
Tenniseinzel darf gespielt werden. Sofern sich nur zwei Haushalte auf einem Platz befinden, wird kein Corona-Test benötigt.

Doppel:
Doppel ist grundsätzlich erlaubt. Für ein Tennisdoppel im Freien wird von jedem Teilnehmer ein Coronatest benötigt, es sei denn, mindestens zwei der Teilnehmer sind vollständig geimpft oder nachweislich genesen. Geimpfte und Genesene sind grundsätzlich von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. 

Informationen zu den erforderlichen Corona-Tests:
- Schnell- und Selbsttests dürfen maximal 24 Stunden alt sein.
- Die kostenfreien Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden. 
- Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht durchführen und bescheinigen lassen. Hierfür wird dann ebenfalls eine entsprechende Bescheinigung benötigt.

Nutzung des Clubhauses, Umkleiden, Duschen und Toiletten:
Das Clubhaus, die Umkleiden sowie die Duschen sind weiterhin geschlossen. Die Toiletten sind zur Einzelnutzung geöffnet.

Getränkeausschank:
Weiterhin ist kein Getränkeausschank erlaubt.

Liste zur Kontaktverfolgung:
In die Liste zur Kontaktverfolgung im Clubhaus ist sich weiterhin ausnahmslos einzutragen.

Wir bitten Euch die o.g. Vorgaben - insbesondere die Regelungen bzgl. der Corona-Tests - einzuhalten.

Bitte beachtet auch weiterhin die Corona Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln.

Update vom 20. Mai 2021

Weiterhin gilt: Es dürfen alle Tennisplätze im Freien allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts je Tennisplatz bespielt werden. Geimpfte und genesene Personen zählen nicht mit. Diese Regelung gilt auch für Gruppentraining. Die Nutzung des Clubhauses, der Umkleiden und Duschen sowie der Getränkeausschank sind weiterhin untersagt.

Neu: Das Tennisdoppel ist erlaubt, sofern mindestens zwei geimpfte oder genesene Personen daran teilnehmen. Des weiteren ist ein Tennisdoppel erlaubt, sofern alle Personen aus einem Haushalt sind. Geimpfte und genesen Personen müssen einen entprechenden Nachweis darüber mitführen.

Bitte beachtet weiterhin die Corona Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln.

Update vom 15. Mai 2021

Bisher gelten folgende Regelungen beim Tennisspielen pro Platz (Inzidenz im LK Schwäbisch Hall über 100): "Alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts. Nur kontaktlose Sportausübung (kein Doppel).“

Neu: Geimpfte oder genesene Personen zählen nicht mit. Doppel ist auch unter Geimpften und Genesenen nicht erlaubt.

Bitte beachte weiterhin die Corona Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln.

Corona Regelungen vom 21. April 2021

Das Tennisspielen ist pro Platz mit maximal 2 Personen erlaubt. Doppel ist nicht gestattet.

Das Clubhaus sowie die Umkleidekabinen sind geschlossen.

Corona Schutzbeauftragte

Bei Fragen rund um das Thema Corona kannst Du Dich an unsere Corona Schutzbeauftragten wenden:

Yannick Köhler
Mobiltelefon: 0151 21595072
E-Mail

Simon Frohmader
Mobiltelefon: 0157 36198455
E-Mail